Einige Begriffe und Abkürzungen tauchen in der Regionalentwicklung immer wieder auf. Damit Sie wissen, was diese bedeuten, haben wir Ihnen die Häufigsten zusammengestellt und
erklärt.
Bewilligungsstelle: Je nach Förderziffer kann das das Regierungspräsidium Freiburg sein oder die L-Bank in Stuttgart. Die Bewilligungsstelle prüft den eigentlichen
Förderantrag und bewilligt nach positiver Prüfung den beantragten Zuschuss.
DIN 276: eine DIN-Norm zur Ermittlung von Kosten im Bauwesen. Dieses Formblatt ist bei baulichen Projektanträgen für den Kostenplan einzureichen. Die DIN 276 wird i.d.R. von
einem Architekten bzw. Planer/Ingenieur erstellt und muss unterschrieben sein.
DVS: Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume. Die DVS unterstützt die deutschen Akteure im Ländlichen Raum und bietet mit ihren Veranstaltungen, Veröffentlichungen und
Kontakten ein großes Netzwerk rund um die Themen der Ländlichen Entwicklung.
ELER: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums. Aus diesem Fonds stammen die europäischen Fördermittel für das LEADER-Programm.
ELR: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Baden-Württemberg. Aus diesem Programm stammen die Landesmittel in Fördermodul 2.
Fördermodul: insgesamt gibt es sieben Fördermodule. Eingereichte Projektideen werden je nach Projektart und Antragsteller in ein Fördermodul eingeordnet. Je nach Fördermodul
und Projektart unterscheiden sich die Fördersätze.
Fördersatz: Die Fördersätze legen den Zuschuss je nach Fördermodul und Projektart fest. Die Fördersätze variieren zwischen 20 und 95%. Der Zuschuss berechnet sich von den
Nettoprojektkosten.
Gebietskulisse: kleinere, abgegrenzte Gebiete des ländlichen Raums, die unter geographischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit bilden und
Landkreisgrenzenübergreifend angelegt sind. In Baden-Württemberg gibt es zurzeit 18 solcher LEADER-Gebietskulissen.
IMF: Innovative Maßnahmen für Frauen - Fördermodul 4 in der Fördersatztabelle. Dabei handelt es sich um ein Landesförderprogramm, um Frauen den Wiedereinstieg in den Beruf zu
erleichtern und neue wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsverhältnisse für Frauen zu schaffen. Die Projektidee muss besonders innovativ sein und mindestens in der Region noch nicht
vorhanden sein.
LAG: Lokale/LEADER Aktionsgruppe
L-Bank: Landesbank in Stuttgart bzw. Karlsruhe. Bewilligungsstelle für die gewerblichen Projekte in Fördermodul 2. Verwaltungskontrolle sowie Vor-Ort-Kontrolle der
umgesetzten Projekte.
LGL: LEADER-Koordinierungsstelle am Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg in Stuttgart. Sie ist zuständig für die Koordinierung der Einhaltung
der EU- und Landesbestimmungen sowie für das Monitoring der LEADER-Förderung. Zudem berät sie die LEADER Aktionsgruppen und Regierungspräsidien.
LPR: Landschaftspflegerichtlinie - diese Landesmittel werden in Fördermodul 3 eingesetzt.
MEPL: Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg
MLR: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Das Ministerium ist Verwaltungsbehörde und Zahlstelle des Landes und u.a. zuständig für die
Steuerung des LEADER-Prozesses auf Landesebene, die Fördermittelverwaltung sowie die Kontrolle aller Akteure im Zahlstellen-System.
PDB: Projektdatenblatt. Im Projektdatenblatt beschreibt der Antragsteller seine Projektidee, benennt Ziele und Zielgruppe sowie einen Kosten- und Zeitplan.
REK: Regionales Entwicklungskonzept. Das REK ist die maßgebende Grundlage für die Arbeit in den Jahren 2014 bis 2020. Jede Projektidee wird dahingehend geprüft, ob sie einen
Beitrag zu den dort aufgestellten Zielen leistet und sich mindestens einem Handlungsfeld zuordnen lässt.
RP: Regierungspräsidium. Für unsere Region ist das Regierungspräsidium Freiburg zuständig. Es berät die LAG und bewilligt alle Projekte außer den gewerblichen in Fördermodul
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