regionalbudget - förderung für kleinprojekte


Die LEADER-Region Mittlerer Schwarzwald beteiligt sich am Förderverfahren Regionalbudget Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) in Baden-Württemberg.

 

Das Regionalbudget ist ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Die Fördermittel in Höhe von bis zu 180.000 Euro kommen vom Bund und dem Land Baden-Württemberg. Die Region gibt, dank der Unterstützung der Kommunen und der Landkreise Ortenaukreis und Rottweil, weitere 20.000 Euro Eigenmittel, so dass 200.000 Euro Fördermittel für weitere Projekte im Mittleren Schwarzwald in einem Kalenderjahr eingesetzt werden können.

 

Die Projekte müssen sich einem der folgenden Bereiche der GAK zuordnen lassen:

  • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
  • Regionalmanagement
  • Dorfentwicklung
  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte bis max. 20.000 Euro Nettogesamtkosten gefördert werden, die der Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes in einer LEADER-Region dienen.

Der Fördersatz beträgt 80%. Die Bagatellgrenze liegt im Mittleren Schwarzwald bei Mindestnettokosten in Höhe von 3.750 Euro (Mindestzuschuss 3.000 Euro).

 

Ähnlich wie bei LEADER gibt es ein Projektauswahlverfahren, in dem das Auswahlgremium auf Basis von Projektauswahlkriterien und in einem nicht diskriminierenden und transparenten Auswahlverfahren aus den vorliegenden Anträgen diejenigen auswählt, die gefördert werden sollen. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen. Kommunale Pflichtaufgaben sind nicht förderfähig.

 

Es können nur Projektideen eingereicht werden, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. Nach der Auswahl zur Förderung muss zwingend noch der Bewilligungsbescheid abgewartet werden, bevor mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden kann!

 

Es gilt das Jährlichkeitsprinzip: Die Projekte müssen im Jahr der Bewilligung umgesetzt und abgerechnet werden, eine Antragstellung ist laufend möglich, das Datum der Auswahlsitzung wird rechtzeitig bekanntgegeben.

 

Projektträger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein sowie natürliche Personen und Personengesellschaften.

 

Wenn Sie Fragen oder eine Projektidee haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an das LEADER Regionalmanagement.

Die Grafik "Regionalbudget" zeigt die wichtigsten Infos zur Antragstellung im Förderprogramm Regionalbudget: Fördersatz 80% der Nettokosten; max. Nettokosten von 20.000 Euro; Jährlichkeitsprinzip; Antragsberechtigte; Förderschwerpunkte.
Grafik "Regionalbudget auf einen Blick"