projektauswahlkriterien regionalbudget


Mit dem Regionalbudget stehen dem Verein Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V. weitere Fördermittel zur Verfügung, mit denen die Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes unterstützt wird. Das Verfahren unterscheidet sich vom LEADER-Verfahren, es gibt eigene Projektauswahlkriterien und eine Geschäftsordnung zum Regionalbudget.

 

Anders als bei der LEADER-Förderung erhalten die Projektträger ihre Fördermittel direkt vom Verein Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V.

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt dabei auf Grundlage der vom Auswahlgremium beschlossenen Projektauswahlkriterien und einem darauf basierenden gewichteten Punktesystem sowie unter Beachtung des ausgelobten Mittelvolumens.

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Projektauswahlkriterien Regionalbudget - 23-27 (NEU!)
Projektauswahlkriterien RB MSW 23-27.pdf
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Fördervoraussetzungen


Folgende Vorgaben sind zwingend zu erfüllen:

  • Die eingereichte Projektidee liegt innerhalb des LEADER-Aktionsgebiets Mittlerer Schwarzwald.
  • Das Projekt überschreitet die Gesamtkosten von 20.000 € netto nicht.
  • Die Mindestkosten liegen bei 3.750 € netto (Bagatellgrenze Mindestzuschuss 3.000 €).
  • Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen (Auftragsvergabe, erste Materialkäufe etc.).
  • Das Projekt wird innerhalb des Beschlussjahres fertiggestellt und abgerechnet (Jährlichkeitsprinzip!).
  • Die Finanzierung bzw. Vorfinanzierung ist durch den Projektträger gesichert.
  • Bei der Projektidee handelt es sich um eine investive Maßnahme (Ausnahme: Projekte im Maßnahmenbereich 2.0 Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden - hier sind auch Entwicklungskonzepte förderfähig).

Wichtig: Es darf erst dann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden (z.B. Auftragserteilung oder Kauf), wenn eine Bewilligung erteilt wurde. Diese erfolgt durch den Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Verein Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V. (Erstempfänger) und dem Projektträger (Letztempfänger), nachdem das Projekt auf der Auswahlsitzung zur Förderung beschlossen wurde.

fördergegenstand


Im Regionalbudget werden Investitionen im Bereich der Dorfentwicklung, Infrastruktur (z.B. zur Erschließung landwirtschaftlicher, wirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotentiale) und zur Grundversorgung auf dem Land gefördert.

 

Beispielprojekte:

  • Themenwege
  • Ladestationen für E-Bikes
  • Verkaufsautomaten für regionale Produkte
  • Vermarktung regionaler Produkte
  • Dorftreffpunkte
  • Freizeit- und Naherholungseinrichtungen; hierzu gehören auch investive Vereinsprojekte
  • Rastplätze
  • Mitfahrerbänke
  • Umbau und Einrichtung von Grundversorgern
  • Museums- und Ausstellungseinrichtung
  • Wohnmobilstellplätze
  • Insektenhotel
  • und vieles mehr!

Nicht förderfähig:

  • Betriebskosten
  • Mehrwertsteuer
  • Skonti und Rabatte, auch wenn sie vom Zuwendungsempfangenden nicht in Anspruch genommen werden
  • Erschließungsmaßnahmen
  • Projekte im Rahmen der Breitbandförderung
  • Ersatzbeschaffungen, Reparaturen, Zinsen, gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Maßnahmen, die auf Grundlage des EEG oder ähnlicher Förderprogramme gefördert werden
  • Grundstückserwerb
  • Kauf von Tieren
  • Personalkosten

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Eine Prüfung auf Förderfähigkeit wird immer projektbezogen durchgeführt.

verfahrensablauf


Anträge können laufend eingereicht werden, für jede Auswahlrunde gibt es ein Stichdatum. Bis zu diesem Datum müssen die Projektanträge vollständig der Geschäftsstelle vorgelegt werden.

 

Das Verfahren im einzelnen läuft wie folgt:

1. Öffentliche Bekanntgabe der nächsten Auswahlrunde mit Nennung der Einreichfrist und des Mittelvolumens.

2. Projektbewerbung mit sämtlichen Projektunterlagen innerhalb der genannten Frist

3. Prüfung der Förderfähigkeit durch die Geschäftsstelle

4. Bewertung des Projekts und Entscheidung durch das Auswahlgremium

5. Bei positivem Entscheid: Antrag auf Bewilligung und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Verein Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald und dem Antragsteller/der Antragstellerin

6. Umsetzung des Projekts innerhalb der im Vertrag genannten Frist (i.d.R. bis 30. September)

7. Abrechnung des Antragstellers mit dem Verein

8. Prüfung und Inaugenscheinnahme des Projekts durch eine/n Vertreter/in des Vereinsvorsitzes und der Geschäftsstelle

9. Auszahlung der Fördermittel an den Antragsteller innerhalb des Budgetjahres