Notwendige Unterlagen
Zusätzlich zum Projektdatenblatt, das über das Projekt, die Ziele und Zielgruppen sowie Kosten- und Zeitplan Auskunft gibt, sind weitere Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle einzureichen.
So benötigt jeder Antragsteller eine Unternehmensnummer (UD-Nr.), die beim zuständigen Landratsamt zu beantragen ist.
Zur Kostenplausibilisierung ist eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorzulegen (mit Datum und Unterschrift) bzw. ein Angebot pro Gewerk. Planungsunterlagen geben genauen Aufschluss über die geplanten Maßnahmen.
Bei Existenzgründungen sind ein Businessplan bzw. ein Wirtschaftlichkeitsplan einzureichen.
Bau- und Lagepläne ergänzen die Unterlagen. Eine Baugenehmigung ist in vielen Fällen ebenfalls erforderlich, gegebenenfalls sind zudem weitere fachliche Genehmigungen bzw. Stellungnahmen einzuholen (Naturschutz, Gewässerschutz, Denkmalschutz etc.).
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).
Die LEADER-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Ideen dann anhand der formalen Bewertungskriterien und der Grundvoraussetzungen auf Förderfähigkeit.
Dabei wird geprüft, inwieweit die Idee den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) entspricht und sich einem oder mehreren Handlungsfeldern zuordnen lässt. Erst wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt sind, kann der Projektantrag dem Vorstand zur Bewertung und zur Auswahl vorgelegt werden.
Die LEADER-Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Umsetzung des Projekts mit der Einreichung eines Zahlungsantrags über alle
nachweislich bezahlten Kosten. D.h. sämtliche Ausgaben müssen zunächst vom Projektträger vorfinanziert werden.
Die Obergrenze der förderfähigen Kosten eines Projektes liegt bei 600.000 Euro (netto). Ebenso gibt es eine Bagatellgrenze: der Zuschuss muss mindestens 5.000 Euro betragen.
Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und muss daher komplett vom Antragsteller übernommen werden.
Nach erfolgter Vorprüfung durch die Geschäftsstelle entscheidet der Vorstand des Vereins Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V. über den Antrag. Hierzu wird in einem transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahren das Projekt anhand der Projektauswahlkriterien auf seine Förderwürdigkeit bewertet. Die Kriterien können Sie hier einsehen.
Die Anwendung der Projektauswahlkriterien ergibt eine Punktzahl und führt zu einem Ranking der bewerteten Projekte. Die Mindestpunktzahl beträgt 40 Punkte, maximal können 125 Punkte erreicht werden.
Die Projekte werden dann in der Reihenfolge des Rankings und unter Beachtung des ausgelobten Mittelvolumens vom Vorstand beschlossen. Projekte, die aufgrund des ausgelobten Budgets nicht zur Förderung berücksichtigt werden konnten, aber die Mindestpunktzahl erreicht haben, stehen auf der Nachrückerliste. Sollte eines der vorderen Projekte zurückgezogen werden, rückt das nächste Projekt nach. Die Nachrückerliste verliert ihre Gültigkeit mit der Veröffentlichung des nächsten Projektaufrufes. Antragsteller auf der Nachrückerliste müssen ihr Projekt dann erneut einreichen, wenn sie weiterhin an einer Förderung ihres Projektes über LEADER interessiert sind.
Die ausgewählten Projekte werden im nächsten Schritt in einer sogenannten Priorisierungsliste zusammen mit weiteren Unterlagen an das Regierungspräsidium Freiburg (Bewilligungsstelle) zur Prüfung der Förderfähigkeit weitergeleitet.
Der eigentliche Förderantrag muss durch den Antragsteller beim Regierungspräsidium Freiburg (öffentliche Vorhaben) bzw. bei der L-Bank Stuttgart (private Vorhaben) gestellt werden. Für die sogenannte Übergangsverordnung gelten gesonderte Einreichfristen.
Je nach Projektart bzw. Fördermodul sind entsprechende Antragsformulare einzureichen. Die verschiedenen Formblätter (externer Link) finden Sie hier.
Zwingend einzureichen sind:
Welche weiteren Unterlagen zusätzlich eingereicht werden müssen, klären Sie bitte direkt mit der Bewilligungsstelle ab.
Die Bewilligungsstelle erlässt dann einen Bewilligungsbescheid mit Nebenbestimmungen. Die Projektumsetzung hat nach diesen Vorgaben des Bewilligungsbescheides zu erfolgen, daher gilt es unbedingt, diesen abzuwarten! Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich!
Im Bewilligungsbescheid wird ein Zeitraum genannt, in welchem das Vorhaben umgesetzt werden muss. Im Sinne des Mittelabflusses bitten wir Sie um eine zügige Umsetzung und zeitnahe Abrechnung Ihres Vorhabens.
Zeitliche Verzögerungen oder Änderungen im Rahmen des Vorhabens sind unverzüglich der Bewilligungsstelle sowie der LEADER-Geschäftsstelle anzuzeigen. Vor allem Änderungen gegenüber der beantragten Maßnahmen sind zwingend im Vorfeld mit der Bewilligungsstelle zu besprechen und zu genehmigen. Regelverstöße können zu einer Zuschusskürzung bis hin zu Sanktionen führen!
Mit dem Beginn der Umsetzung Ihres Vorhabens erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche Projektunterlagen jederzeit durch die entsprechenden Kontrollinstanzen eingesehen werden können.
Als Projektträger sind Sie verpflichtet, alle relevanten Vorschriften (z.B. Vergaberichtlinien) einzuhalten. Die Kontrollen sind sehr streng!
Während und nach der Umsetzung ist in geeigneter Weise auf die LEADER-Förderung hinzuweisen. Die entsprechenden Vorlagen finden Sie hier.
Bitte halten Sie auch während der Umsetzung Ihres Vorhabens Kontakt zur LEADER-Geschäftsstelle.
So können wir Sie weiterhin unterstützen.
Die Projektumsetzung ist von Anfang bis Ende zu dokumentieren, einzelne Projektabschnitte sind in Bildern festzuhalten. Nach Fertigstellung des Projekts ist ein Abschlussbericht abzugeben.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die LEADER-Geschäftsstelle wenden. Wir unterstützen Sie gerne.