Alternative Förderprogramme und Wettbewerbe


Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen

 Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) soll der allgemeine Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich verbessert, ihre Klimaschutzleistung gestärkt und somit ein dauerhafter Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Das ANK schafft und nutzt dabei Synergien zwischen Klimaschutz und Erhalt der biologischen Vielfalt.

 

Die ländlichen Flächen der Kommunen nehmen im ANK eine Schlüsselrolle ein: Aufgrund der kommunalen Flächenverfügbarkeit bestehen große Potenziale, Treibhausgase zu mindern oder zu binden, die biologische Vielfalt zu erhalten und die Resilienz der Ökosysteme zu stärken.

 

Mit der Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum sollen Kommunen für die Umsetzung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Natürlichen Klimaschutzes gewonnen werden.

 

Gefördert werden Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen.

 

Das aktuelle Skizzeneinreichungsfenster ist vom 01. August bis zum 30. September 2023 geöffnet.

 

Weitere Informationen gibt es beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV): https://www.bmuv.de/programm/natuerlicher-klimaschutz-in-laendlichen-kommunen

 

Veröffentlicht am 8. August 2023.


Entwicklungsprogramm ländlicher raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes zur integrierten Strukturentwicklung der Kommunen im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten in den Verdichtungsräumen und in den Randzonen um die Verdichtungsräume. Über Aufnahmeanträge der Gemeinden können sowohl kommunale als auch private Projekte gefördert werden.

 

Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden.

 

Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien.

 

Die Ausschreibung des Entwicklungsprogramms erfolgt jährlich. Informationen zur Ausschreibung des Jahresprogramms sind bei den Gemeinden oder direkt beim Regierungspräsidium Freiburg erhältlich.