Das erfolgreiche Förderprogramm „FreiRäume“ des Kunstministeriums zur Unterstützung neuer Kultur- und Begegnungsorte in kleinen Gemeinden in Baden-Württemberg geht in eine zweite Runde: Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereine und bürgerschaftliche Initiativen können wieder Förderanträge für Kooperationsprojekte einreichen. In der ersten Tranche waren bereits landesweit elf Projekte für eine Förderung ausgewählt worden. Nun startete die zweite Ausschreibungsrunde mit einem Gesamtbudget von bis zu 1,7 Millionen Euro.
Das Programm „FreiRäume“ verfolgt das Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die Menschen durch Kunst und Kultur zusammenzubringen. „Leer stehende Gebäude in ländlichen Gemeinden sollen durch künstlerische Projekte wie-derbelebt werden“, erklärte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski, „bestehende Räume durch neue Angebote geöffnet und zu ‚Dritten Orten‘ weiterentwickelt werden. Im Vordergrund steht dabei immer die Zusammenarbeit verschiedener Akteure vor Ort.“
Gesonderte Förderlinie für „Zukunftsmusik“ an ungewöhnlichen Orten
Das Programm richtet sich in einer gesonderten Förderlinie auch an Chöre, Ensembles und Orchester, die unter dem Titel „Zukunftsmusik“ musikalische Aufführungen an außergewöhnlichen Orten
umsetzen können. Hier wird die Zusammenarbeit von professionellen Musikern und Musikerinnen und Vereinigungen aus dem Bereich der Amateurmusik unterstützt.
Weitere Informationen
Das Förderprogramm „FreiRäume“ des Ministeriums ist Teil des Impulsprogramms für den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Landesregierung. Mit 20 Millionen Euro unterstützt das Land diverse
Aktivitäten und Projekte – von der Förderung bürgerschaftlichen Engagements und der Bürgerbeteiligung über die Umsetzung einer Kampagne für eine respektvolle Diskussionskultur in den Sozialen
Medien bis hin zur Wiederbelebung öffentlicher Orte im ländlichen Raum.
Eine Übersicht sowie eine Kurzbeschreibung der durch „FreiRäume“ bereits geförderten Projekte ist auf der Website des Programms zu finden. Dort erhalten Interessierte auch mehr Informationen über die erneute Ausschreibung.
Die Bewerbung um eine Förderung ist bis zum 14. Oktober hier möglich. Die einzelnen Projekte werden mit Fördersummen zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro für eine Projektlaufzeit von mindestens sechs Monaten bezuschusst. Ende September werden digitale Förderberatungen angeboten, zu denen Interessierte herzlich eingeladen sind.
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes zur integrierten Strukturentwicklung der Kommunen im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten in den Verdichtungsräumen und in den Randzonen um die Verdichtungsräume. Über Aufnahmeanträge der Gemeinden können sowohl kommunale als auch private Projekte gefördert werden.
Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden.
Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien.
Die Ausschreibung des Entwicklungsprogramms erfolgt jährlich. Informationen zur Ausschreibung des Jahresprogramms sind bei den Gemeinden oder direkt beim Regierungspräsidium Freiburg erhältlich.