Förderbedingungen


Allgemeines


Aktuell warten alle LEADER-Regionen im Land immer noch auf die Bekanntgabe der Förderbedingungen und Rechtsgrundlagen, um mit der aktiven Phase der neuen Förderperiode richtig durchstarten zu können.

 

Sobald die Freigabe der Dokumente, Richtlinien und Fördermittel für den nationalen GAP-Strategie-Plan erteilt ist, informieren wir Sie in geeigneter Weise.

Interessenten an einer LEADER-Förderung sind aber herzlich eingeladen, sich bei Fragen schon möglichst früh bei der LEADER-Geschäftsstelle zu melden. So können schon einige Punkte vorab geklärt werden.

 

Stand August 2023

 


Projektideen können jederzeit, unabhängig von den Projektaufrufen eingebracht, diskutiert und eventuell nach dem geltenden REK weiterentwickelt werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung und klären in einem persönlichen Gespräch über die bisher bekannten Förderbedingungen und Auswahlkriterien auf.

 

Bitte wenden Sie sich im Vorfeld der Antragstellung unbedingt frühzeitig an die Geschäftsstelle, um rechtzeitig offene Fragen abzuklären! Ein Vorlauf von mehreren Wochen von der Idee bis zur Antragstellung muss eingeplant werden.

 

Projektanträge können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Kommunen u.a. gestellt werden. Den Antrag reichen Sie bitte schriftlich, zum aktuellen Projektaufruf hin, bei der Geschäftsstelle des Vereins Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V. ein.

 

Die Geschäftsstelle entscheidet nicht über die Förderung eines Projektes! Die Entscheidung, ob ein Projekt als förderwürdig eingestuft wird, trifft der Vorstand des Vereins Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V.

Dieser Beschluss stellt aber noch keine Förderzusage dar! Die Bewilligung der Förderung muss nach dem Beschluss vom Antragsteller formal beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt werden. Als zuständige Bewilligungsbehörde erstellt das RP den Bewilligungsbescheid.


Zur Förderung gelten die folgenden Grundvoraussetzungen:


Das Projekt
  • liegt ganz im Aktionsgebiet bzw. dient vorrangig dem Aktionsgebiet;
  • beruht auf einem realistischen Zeitplan;
  • lässt sich mindestens einem Handlungsfeld zuordnen;
  • lässt sich der Maßnahme LEADER im GAP-Strategieplan zuordnen und entspricht der Verwaltungsvorschrift LEADER (liegt Stand August 2023 noch nicht vor).
  • Die von der Aktionsgruppe beschlossene Kostenobergrenze wird eingehalten.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist plausibel dargestellt.

Die Vorstandsmitglieder des Vereins Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V. entscheiden, welche Projekte im Rahmen des LEADER-Programms initiiert und finanziell unterstützt werden. Hierzu wurde ein nicht diskriminierendes und transparentes Auswahlverfahren mit Grundvoraussetzungen und qualitativen Bewertungskriterien entwickelt.

Download
Projektauswahlkriterien LEADER 2023-2027 (Stand Mai 2023)
Projektauswahlkriterien final.pdf
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nicht förderfähig sind u.a.:

  • bereits begonnene Projekte
  • Mehrwertsteuer
  • Eigenleistungen / Vereinsleistungen
  • Bauhofleistungen (nur förderfähig, wenn der Bauhof ein Eigen- oder Regiebetrieb ist und ein nachweislicher Zahlungsfluss stattfindet)
  • Anträge von privaten Antragstellern, wenn der Investitionsort in der Sanierungszone eines städtebaulichen Erneuerungsprogramms liegt.
  • Projekte, bei denen eine Fachförderung greift (z.B. über das AFP).
  • Betriebskosten
  • Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Reparaturen etc.
  • Erschließungsmaßnahmen
  • Maßnahmen von Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen, die auf Grundlage des EEG oder anderer Förderprogramme der EU, des Bundes oder des Landes gefördert werden können. Hierzu gehören auch die entsprechenden (Strom-) Leitungsnetze und ähnliches.

Die Aufzählung ist nicht abschließend, es wird im Einzelfall überprüft.