Frequently Asked Questions (FAQ)

- Häufig gestellte Fragen -


1. Wann kann ich einen Antrag auf LEADER-Förderung stellen und wo?

 

Sobald ein Projektaufruf veröffentlicht ist (z.B. unter www.leader-mittlerer-schwarzwald.de, in der Tagespresse oder in den Gemeindeblättern), kann ein Antrag auf LEADER-Förderung bei der LEADER-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Es wird empfohlen, bereits im Vorfeld einer Ideenentwicklung Kontakt mit der Geschäftsstelle aufzunehmen, so dass frühzeitig offene Fragen geklärt werden können.

2. Wann kann ich mit der Umsetzung meines Projektes beginnen?

 

Wenn der Vorstand Ihr Projekt auf der Auswahlsitzung positiv beschlossen hat, müssen Sie einen Antrag auf Bewilligung bei der zuständigen Bewilligungsstelle einreichen. Hier wird das Projekt inkl. aller Unterlagen nochmals auf Förderfähigkeit hin geprüft. Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, in dem u.a. die Auflagen zur Umsetzung Ihrer Projektidee genannt werden. Daher warten Sie unbedingt dieses Bescheid ab, um keine Sanktionen zu riskieren!

3. Was muss ich bei der Plausibilisierung der Kosten beachten?

 

Als kommunaler Antragsteller sind Sie zwingend an das geltende Vergaberecht gebunden. Dies bedeutet, dass Sie im Vorfeld zunächst prüfen müssen, welches Vergabeverfahren für Ihre Ausschreibung in Frage kommt.  Es müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden. Dies wird u.a. im Rahmen der Auszahlung überprüft. Daher weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass das Vergabeverfahren entsprechend dokumentiert wird!

 

Private und gewerbliche Antragsteller müssen zur Plausibilisierung ihrer Projektkosten ebenfalls drei Angebote vorlegen. Denn auch sie müssen im Rahmen des Schlussverwendungsnachweises zur Auszahlung ihres beantragten Zuschusses darlegen, dass sie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet haben.

4. Was muss ich bei der Umsetzung meines Projektes beachten?

 

Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie verschiedene Auflagen, die Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes beachten müssen. Besonders wichtig ist, dass Sie Ihr Projekt auch so umsetzen, wie Sie es beantragt haben und wie es bewilligt wurde!

 

Sollten Sie während der Umsetzung feststellen, dass Änderungen notwendig sind (wenn z.B. eine bauliche Maßnahme aus statischen Gründen o.ä. umgeplant werden muss), klären Sie das bitte unbedingt zunächst mit Ihrer Bewilligungsstelle ab und lassen sich die Änderung genehmigen, bevor Sie das Projekt anders umsetzen!

 

Ergeben sich wesentliche Änderungen Ihres Projektes, müssen Sie dies zudem der LEADER-Geschäftsstelle mitteilen. Diese wird beurteilen müssen, ob das Projekt dann noch in das Regionale Entwicklungskonzept passt und zum Erreichen der Handlungsfeldziele beiträgt. Gegebenenfalls muss dann ein erneuter Beschluss vom Vorstand des Vereins Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e.V. gefasst werden.

5. Wann erhalte ich den bewilligten LEADER-Zuschuss?

 

LEADER-Projekte müssen komplett vorfinanziert werden. D.h. die Eigenmittel zur Projektumsetzung müssen im Vorfeld gesichert sein. Die bewilligten Fördermittel werden erst nach der Umsetzung des Projektes und der Projektabrechnung ausbezahlt.

6. Wo und wie stelle ich einen Auszahlungsantrag?

 

Wenn Sie Ihr Projekt erfolgreich umgesetzt haben, können Sie den sogenannten Auszahlungsantrag mit dem Schlussverwendungsnachweis bei der L-Bank stellen.

Hierzu sind u.a. sämtliche Rechnungen im Original vorzulegen, bei kommunalen Antragstellern auch eine lückenlose Dokumentation des Vergabeverfahrens, und ein Abschlussbericht, der in knapper Form die Genese des Projektes und erste Erfolge darlegt. Welche weiteren Dokumente Sie vorlegen müssen, erfahren Sie von der auszahlenden Stelle.

 

Bitte beachten Sie, dass Eigenleistungen sowie Bauhofleistungen (im Eigenbetrieb) nicht förderfähig sind!