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LEADER-Förderung

Das LEADER-Programm fördert vorrangig die Themenbereiche:

  • Lebensqualität im Ländlichen Raum;
  • Diversifizierung der Ländlichen Wirtschaft;
  • Naturschutzrelevante Projekte zur Erhaltung des natürlichen Erbes;
  • Vorhaben, die den schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen und insbesondere die Eindämmung des Landschaftsverbrauchs unterstützen bzw. den Herausforderungen des demographischen Wandels im Ländlichen Raum Rechnung tragen.

Zentrales Kofinanzierungsinstrument des Landes ist das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Daneben kommt im Bereich von Projekten mit Naturschutzcharakter auch die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) zur Anwendung.

Zur Förderung gelten die folgenden Grundvoraussetzungen:

Das Projekt
  • entspricht den Leitzielen der Aktionsgruppe;
  • liegt innerhalb des LEADER-Gebiets;
  • ist innovativ/ modellhaft für die Region;
  • bzw. dessen Förderung muss den Landes- und EU-Richtlinien entsprechen.


Die Mitglieder der LEADER-Aktionsgruppe entscheiden, welche Projekte im Rahmen des LEADER-Programms initiiert und finanziell unterstützt werden.



Im Zuge der Projektbearbeitung werden die Anträge anhand einer Kriterienliste geprüft:

Bewertungskriterien Projektanträge

Mittels eines Punktesystems wird eine Bewertung der Anträge und gegebenenfalls eine Priorisierung vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass die Kriterienliste nur ein methodisches Instrument ist - eine verbindliche Förderfähigkeit läßt sich aus ihr nicht ableiten!

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Es gelten die folgenden Förderbedingungen:

Förderüberblick
Das Förderdatenblatt gibt einen kurzen Überblick über die Grundsätze und die Förderbedingungen sowie die möglichen Förderhöhen im Rahmen von LEADER in Baden-Württemberg.
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18.05.12
http://www.leader-mittlerer-schwarzwald.de/projekte/foerderung
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