Das LEADER-Programm fördert vorrangig die Themenbereiche:
- Lebensqualität im
Ländlichen Raum;
- Diversifizierung der Ländlichen Wirtschaft;
- Naturschutzrelevante Projekte zur Erhaltung des natürlichen Erbes;
- Vorhaben, die den schonenden Umgang mit den natürlichen
Ressourcen und insbesondere die Eindämmung des Landschaftsverbrauchs
unterstützen bzw. den Herausforderungen des demographischen Wandels im
Ländlichen Raum Rechnung tragen.
Zentrales Kofinanzierungsinstrument
des Landes ist das
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Daneben
kommt im Bereich von Projekten mit Naturschutzcharakter auch die
Landschaftspflegerichtlinie (LPR) zur Anwendung.
Zur Förderung gelten die folgenden Grundvoraussetzungen:Das Projekt
- entspricht den Leitzielen der Aktionsgruppe;
- liegt innerhalb des LEADER-Gebiets;
- ist innovativ/ modellhaft für die Region;
- die Förderung muss den Landes- und EU-Richtlinien entsprechen.
Die
Mitglieder der LEADER-Aktionsgruppe entscheiden, welche Projekte im
Rahmen des LEADER-Programms initiiert und finanziell unterstützt werden.